Führerscheinklassen auf einen Blick

Klasse A direkt

(Motorrad ohne Leistungsbeschränkung)

Klasse A

(Motorrad bis 34 PS und mindestens 6,25 kg pro KW)

Theorieausbildung: 
Fahrstunden:
Sonderfahrten:
Prüfung:
Mindestalter:

12 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezieller Stoff
nach Bedarf
12 Fahrstunden zu 45 min. (4 Autobahn-, 3 Nacht- und 5 Landfahrten)
Theorie und Praxis
16 Jahre


Bei zweijährigen Besitz der Klasse A entfällt die Leistungsbeschränkung automatisch. Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen allgem. Stoff und 4 Lektionen spez. Stoff. Bei Vorbesitz der Klasse A1 reduzieren sich die Sonderfahrten auf 2 Autobahn-, 1 Nacht-, und 3 Überlandfahrten. Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.



Klasse A1 

(Motorrad bis 125ccm und 80km/h - ab 18 Jahre 100km/h)

Theorieausbildung: 
Fahrstunden:
Sonderfahrten:
Prüfung:
Mindestalter:

12 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezieller Stoff
nach Bedarf
12 Fahrstunden zu 45 min. (4 Autobahn-, 3 Nacht- und 5 Landfahrten)
Theorie und Praxis
16 Jahre




Klasse B

Kfz bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht. Anhänger bis 750 kg oder das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers
unterschreitet das Leergewicht des ziehenden Fahrzeuges und das komplette Gespann erreicht nicht
mehr als 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht.


Theorieausbildung: 
Fahrstunden:
Sonderfahrten:
Prüfung:
Mindestalter:

12 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezieller Stoff
nach Bedarf
12 Fahrstunden zu 45 min. (4 Autobahn-, 3 Nacht- und 5 Landfahrten)
Theorie und Praxis
18 Jahre


Bei Vorbesitz einer anderen Klasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen allgemeiner Stoff und 2 Lektionen spezieller Stoff.Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.



Klasse BE

(Klasse B mit allen Anhängern)

Theorieausbildung: 
Fahrstunden:
Sonderfahrten:
Prüfung:
Mindestalter:

keine
nach Bedarf
5 Fahrstunden zu 45 min.
nur praktisch
18 Jahre


Die Klasse BE wird erst nach bestandener Klasse B geprüft. Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung



Klasse M

(Krafträder bis 50 ccm und 45 km/h)

Theorieausbildung: 
Fahrstunden:
Sonderfahrten:
Prüfung:
Mindestalter:

12 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezieller Stoff
nach Bedarf
keine
Theorie und Praxis
16 Jahre


Für die Fahrerlaubnis der Klasse M besteht keine Probezeit.



Klasse L

(Zugmaschinen bis 32 km/h und Arbeitsmaschinen bis 25 km/h.)

Theorieausbildung: 
Fahrstunden:
Sonderfahrten:
Prüfung:
Mindestalter:

12 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezieller Stoff
keine
keine
nur theoretisch
16 Jahre


Für die Fahrerlaubnis der Klasse L besteht keine Probezeit.



Mofa

(Mofa bis 25 km/h)


Theorieausbildung: 
Fahrstunden:
Prüfung:
Mindestalter:

6 Lektionen spezieller Mofakurs
90 min.
nur theoretisch
15 Jahre


Für die Fahrerlaubnis für Mofas besteht keine Probezeit.