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Führerscheinklassen auf einen Blick |
Klasse A direkt (Motorrad ohne Leistungsbeschränkung)
Klasse A (Motorrad bis 34 PS und mindestens 6,25 kg pro KW)
Theorieausbildung: Fahrstunden: Sonderfahrten: Prüfung: Mindestalter: | 12 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezieller Stoff nach Bedarf 12 Fahrstunden zu 45 min. (4 Autobahn-, 3 Nacht- und 5 Landfahrten) Theorie und Praxis 16 Jahre |
Bei zweijährigen Besitz der Klasse A entfällt die Leistungsbeschränkung automatisch. Bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen allgem. Stoff und 4 Lektionen spez. Stoff. Bei Vorbesitz der Klasse A1 reduzieren sich die Sonderfahrten auf 2 Autobahn-, 1 Nacht-, und 3 Überlandfahrten. Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
Klasse A1 (Motorrad bis 125ccm und 80km/h - ab 18 Jahre 100km/h)
Theorieausbildung: Fahrstunden: Sonderfahrten: Prüfung: Mindestalter: | 12 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezieller Stoff nach Bedarf 12 Fahrstunden zu 45 min. (4 Autobahn-, 3 Nacht- und 5 Landfahrten) Theorie und Praxis 16 Jahre |
Klasse B Kfz bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht. Anhänger bis 750 kg oder das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers unterschreitet das Leergewicht des ziehenden Fahrzeuges und das komplette Gespann erreicht nicht mehr als 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht.
Theorieausbildung: Fahrstunden: Sonderfahrten: Prüfung: Mindestalter: | 12 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezieller Stoff nach Bedarf 12 Fahrstunden zu 45 min. (4 Autobahn-, 3 Nacht- und 5 Landfahrten) Theorie und Praxis 18 Jahre | Bei Vorbesitz einer anderen Klasse reduziert sich die Theorieausbildung auf 6 Lektionen allgemeiner Stoff und 2 Lektionen spezieller Stoff.Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung.
Klasse BE
(Klasse B mit allen Anhängern)
Theorieausbildung: Fahrstunden: Sonderfahrten: Prüfung: Mindestalter: | keine nach Bedarf 5 Fahrstunden zu 45 min. nur praktisch 18 Jahre | Die Klasse BE wird erst nach bestandener Klasse B geprüft. Bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei Wiedererteilung entfällt die Pflichtausbildung
Klasse M
(Krafträder bis 50 ccm und 45 km/h)
Theorieausbildung: Fahrstunden: Sonderfahrten: Prüfung: Mindestalter: | 12 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezieller Stoff nach Bedarf keine Theorie und Praxis 16 Jahre |
Für die Fahrerlaubnis der Klasse M besteht keine Probezeit.
Klasse L
(Zugmaschinen bis 32 km/h und Arbeitsmaschinen bis 25 km/h.)
Theorieausbildung: Fahrstunden: Sonderfahrten: Prüfung: Mindestalter: | 12 Lektionen allgemeiner Stoff, 4 Lektionen spezieller Stoff keine keine nur theoretisch 16 Jahre |
Für die Fahrerlaubnis der Klasse L besteht keine Probezeit.
Mofa(Mofa bis 25 km/h)
Theorieausbildung: Fahrstunden: Prüfung: Mindestalter: | 6 Lektionen spezieller Mofakurs 90 min. nur theoretisch 15 Jahre |
Für die Fahrerlaubnis für Mofas besteht keine Probezeit.
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